Aktuelle Mitteilungen
Medieninformationen (Pressemitteilungen)
- Landtagswahl 2024: Wählen Männer anders als Frauen? Medieninformation des Landeswahlleiters 29/2024 vom 28.10.2024
- Landtagswahl 2024: Endgültiges amtliches Wahlergebnis Medieninformation des Landeswahlleiters 28/2024 vom 13.09.2024
- Landtagswahl 2024: Softwarefehler behoben – vorläufiges Wahlergebnis wurde nicht korrigiert Medieninformation des Landeswahlleiters 26/2024 vom 04.09.2024
- Landtagswahl 2024: Vorläufiges Ergebnis der Wahl - Korrektur Sitzverteilung (*.pdf, 0,42 MB) Medieninformation des Landeswahlleiters 25/2024 vom 02.09.2024
- Landtagswahl 2024: Vorläufiges Ergebnis der Wahl Medieninformation des Landeswahlleiters 24/2024 vom 02.09.2024
- Landtagswahl 2024: Vorläufige Wahlbeteiligung 14 Uhr Medieninformation des Landeswahlleiters 23/2024 vom 01.09.2024
Wahlen im Überblick
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt alle fünf Jahre, zuletzt am 26. Mai 2019.
Sie findet derzeit nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen statt. In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung das konkrete Wahlverfahren.
Auf Deutschland entfallen insgesamt 96 der 751 Abgeordnetensitze im Europäischen Parlament. Diese werden mittels allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen (für ein konkretes Land oder als eine gemeinsame Liste für alle Länder) gewählt.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Soweit es zu keiner vorzeitigen Auflösung kommt (vgl. 2005) findet die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages alle vier Jahre statt, zuletzt am 26. September 2021.
Der Bundestag besteht aus mindestens 598 Mitgliedern, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt werden. Mittels Direktwahl werden mit der abgegebenen Erststimme 299 Abgeordnete nach Kreiswahlvorschlägen in den einzelnen Wahlkreisen ermittelt, darunter 16 Wahlkreise im Freistaat Sachsen. Die endgültige Zusammensetzung des Deutschen Bundestages ergibt sich aus dem Ergebnis der Zweitstimmen. Mit dieser können Wählerinnen und Wähler der Gesamtheit einer Gruppe von Bewerbern zustimmen, die der Landesverband einer Partei aufstellt.
Die Abgeordneten des Sächsischen Landtages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl in der Regel alle fünf Jahre ermittelt, zuletzt am 1. September 2019.
Mit ihrer Direkt- oder Erststimme bestimmen die Wählerinnen und Wähler die Abgeordneten, die den jeweiligen Wahlkreis vertreten. Die zweite oder Listenstimme entscheidet über die Anzahl der Sitze für die jeweilige Partei im Parlament.
Kreistage, Ortschaftsräte, Gemeinderäte, Stadträte
Die Wahlen zu Kreistagen, den Ortschafts-, Gemeinde- sowie Stadträten beruhen auf einem reinen Verhältniswahlsystem.
Die Größe der örtlichen Parlamente richtet sich nach der Einwohnerzahl. Jede Wählerin und jeder Wähler hat drei Stimmen. Im Unterschied zu den übrigen Wahlen werden die Ergebnisse für diese Kommunalwahlen auf Grundlage der »abgegebenen Stimmzettel« anstelle der »abgegebenen Stimmen« ausgewiesen.
Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister
Die Landräte und Ober-/Bürgermeister werden direkt von den Bürgern eines Landkreises bzw. einer Gemeinde im Regelfall alle sieben Jahre per Mehrheitswahl gewählt.
Gewählt ist die Kandidatin bzw. der Kanditat, die bzw. der mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Ist dies nicht der Fall, wird ein zweiter Wahlgang anberaumt, bei dem die Mehrheit der abgegebenen Stimmen oder bei Stimmengleichheit das Los entscheidet.
Weitere Definitionen und Erläuterungen sind im Wahllexikon der Bundeswahlleiterin abrufbar.
- Zum Wahl-Lexikon der Bundeswahlleiterin Weiterleitung zum Internetangebot www.bundeswahlleiter.de
Der Landeswahlleiter
Mit Wirkung vom 1. Juni 2021 wurde der Präsident des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen, Herr Martin Richter, durch das Staatsministerium des Innern zum Landeswahlleiter für die Landtagswahlen berufen und zum Landeswahlleiter für die Bundestagswahlen und Europawahlen im Freistaat Sachsen ernannt.
(Vgl. SächsABl. Nr. 24/2021, S. 704)
06/2021 - ...
Martin Richter
(Präsident Statistisches Landesamt)
10/2020 - 05/2021
Stellvertretender Landeswahlleiter: Thomas Weigel
(Abteilungsleiter 1, Statistisches Landesamt)
08/2020 - 10/2020
Stellvertretender Landeswahlleiter: Robert Kluger
(Abteilungsleiter 1, Statistisches Landesamt)
01/2019 - 07/2020
Carolin Schreck
(Präsidentin Statistisches Landesamt bis 06/2020)
08/2015 - 12/2018
Burkhard Müller
(Präsident Statistisches Landesamt)
01/2015 - 07/2015
Stellvertretender Landeswahlleiter: Robert Kluger
(Abteilungsleiter 1, Statistisches Landesamt)
01/2014 - 12/2014
Prof. Dr. Irene Schneider-Böttcher
07/2004 - 12/2013
Prof. Dr. Irene Schneider-Böttcher
(Präsidentin Statistisches Landesamt)
01/2001 - 06/2004
Hartmut Biele
(Präsident Statistisches Landesamt)
02/1998 - 12/2000
Dr. Henry Hasenpflug
(Präsident Statistisches Landesamt)
09/1997 - 01/1998
Stellvertretender Landeswahlleiter: Dr. Wilfried Behl
(Referatsleiter 21, Sächsisches Staatsministerium des Innern)
01/1994 - 08/1997
Dr. Peter Fischer
(Präsident Statistisches Landesamt)
09/1990 - 12/1993
Otto Wuttke