Das Wahlgebiet bei der Europawahl ist die Bundesrepublik Deutschland. Es wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt (§ 3 EuWG).

Bedeutung haben die Bundesländer insoweit, dass Wahlvorschläge der Parteien entweder gemeinsam für alle Länder auf einer Bundesliste oder als Landeslisten, die auf Bundesebene als verbunden gelten, eingereicht werden können. Aus diesem Grund variiert der Stimmzettel in den einzelnen Bundesländern.

Wahlkreise, in denen wie bei Bundestagswahlen Kandidaten direkt gewählt werden, existieren bei der Wahl zum Europäischen Parlament nicht. Das Wahlgebiet ist lediglich in allgemeine und Sonder-Wahlbezirke eingeteilt, die von den Gemeindebehörden festgelegt werden. Kein Wahlbezirk soll dabei mehr als 2.500 Einwohner/-innen (§ 12 Absatz 2 Satz 2 EuWO) umfassen.