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Bürgermeisterwahlen

Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin ist Vorsitzende(r) des Gemeinderats und Leiter/-in der Gemeindeverwaltung. Er/Sie vertritt die Gemeinde. Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin wird von den Bürgern/Bürgerinnen der Gemeinde in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für sieben Jahre gewählt. Jede(r) Wähler/-in hat eine Stimme.

Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Der Bewerber/die Bewerberin, der/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen (absolute Mehrheit) auf sich vereint, gilt als gewählt. Erzielt kein Bewerber/keine Bewerberin die absolute Mehrheit, ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Beim zweiten Wahlgang ist derjenige bzw. diejenige gewählt, wer die höchste gültige Stimmenzahl (relative Mehrheit) erhält.

Wählbar zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen und nicht nach § 49 Abs. 2 SächsGemO von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Nicht wählbar für das Amt eines hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin ist ferner, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Letzte Aktualisierung: 10.01.2025

Januar Auerbach - Erzgebirgskreis (19. +3W)
Halsbrücke - Landkreis Mittelsachsen (26. +3W)
Februar Gablenz / Jabłońc - Landkreis Görlitz / Wokrjes Zhorjelc (9. +3W)
Grimma, Stadt - Landkreis Leipzig (23. +4W)
Niederdorf - Erzgebirgskreis (23. +3W)
Schirgiswalde-Kirschau, Stadt - Landkreis Bautzen (2. +2W)
März Heidenau, Stadt - Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (23. +3W)
Rosenbach/Vogtl. - Vogtlandkreis (23. +3W)
Trossin - Landkreis Nordsachsen (23. +3W)
April Altmittweida - Landkreis Mittelsachsen (6. +3W)
Bernsdorf - Landkreis Zwickau (13. +2W)
Colditz, Stadt - Landkreis Leipzig (13. +3W)
Gohrisch - Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (27. +4W)
Grünhainichen - Erzgebirgskreis (13. +4W)
Oybin - Landkreis Görlitz (27. +2W)
Mai Adorf/Vogtl., Stadt - Vogtlandkreis (25. +4W)
Neustadt in Sachsen, Stadt - Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (18. +4W)
Juni Bergen - Vogtlandkreis (15. +3W)
Börnichen/Erzgeb. - Erzgebirgskreis (15. +4W)
Lengenfeld, Stadt - Vogtlandkreis (1. +3W)
August Müglitztal - Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (10. +3W)
September Bad Brambach - Vogtlandkreis (28. +4W)
Termin
noch offen
Diera-Zehren - Landkreis Meißen
Großweitzschen - Landkreis Mittelsachsen
Hainichen, Stadt - Landkreis Mittelsachsen
Kamenz, Stadt / Kamjenc - Landkreis Bautzen / Wokrjes Budyšin
Meißen, Stadt - Landkreis Meißen

Quelle: Meldungen der Landratsämter sowie Stadt- und Gemeindeverwaltungen.
Bezeichnung Gemeinde / gmejna bzw. Landkreis / wokrjes im sorbischen Siedlungsgebiet gemäß SächsSorbG.
Klammereinträge: Wahltag +Anzahl der Wochen bis zum Tag des ggf. erforderlichen zweiten Wahlgangs.

Ausgewählte Rechtsgrundlagen, die bei der Wahl eines Bürgermeisters relevant sind, finden Sie in der jeweils aktuellen Fassung unter den folgenden Links:

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