Landratswahlen
Der Landrat/die Landrätin ist Vorsitzende(r) des Kreistages und Leiter/-in der Kreisverwaltung (§ 47 Abs. 1 Satz 1 SächsLKrO). Er/Sie vertritt den Landkreis (§ 47 Abs. 1 Satz 2 SächsLKrO). Der Landrat/die Landrätin wird von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl (§ 44 Satz 1 SächsLKrO) für sieben Jahre
(§ 47 Abs. 3 Satz 1 SächsLKrO) gewählt.
Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen (§ 44 Satz 2 SächsLKrO in Verbindung mit den Vorschriften des SächsKomWG). Jede(r) Wähler/-in hat eine Stimme. Gewählt ist der Bewerber/die Bewerberin, der/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen (absolute Mehrheit) auf sich vereint. Erzielt kein Bewerber/keine Bewerberin die absolute Mehrheit, ist ein weiterer Wahlgang erforderlich. Beim zweiten Wahlgang, der frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der ersten Wahl stattfindet, ist gewählt, wer die höchste gültige Stimmenzahl (relative Mehrheit) erhält. Sollte es zu einer Stimmengleichheit kommen, entscheidet das Los.
Wählbar zum Landrat/zur Landrätin sind nach § 45 Abs. 1 SächsLKrO Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das 27., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben, die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 7 BeamtStG, § 4 SächsBG) erfüllen und nicht nach § 45 Abs. 2 SächsLKrO von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Letzte Aktualisierung: 04.01.2022
Landkreis |
Wahltag |
Zweiter Wahlgang (soweit erforderlich) |
Bautzen / Budyšin | 12.06.2022 | 03.07.2022 |
Erzgebirgskreis | 12.06.2022 | 03.07.2022 |
Görlitz / Zhorjelc | 12.06.2022 | 03.07.2022 |
Leipzig | 12.06.2022 | 03.07.2022 |
Mittelsachsen | 12.06.2022 | 03.07.2022 |
Nordsachsen | 12.06.2022 | 03.07.2022 |
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 12.06.2022 | 03.07.2022 |
Vogtlandkreis | 12.06.2022 | 03.07.2022 |
Zwickau | 12.06.2022 | 03.07.2022 |
Quelle: Meldungen der Landratsämter.
Bezeichnung Landkreis / wokrjes im sorbischen Siedlungsgebiet gemäß SächsSorbG.
Im Landkreis Meißen fand bereits am 11. Oktober 2020 eine vorzeitige Neuwahl statt.