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Landratswahlen

Der Landrat/die Landrätin ist Vorsitzende(r) des Kreistages und Leiter/-in der Kreisverwaltung (§ 47 Abs. 1 Satz 1 SächsLKrO). Er/Sie vertritt den Landkreis (§ 47 Abs. 1 Satz 2 SächsLKrO). Der Landrat/die Landrätin wird von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl (§ 44 Satz 1 SächsLKrO) für sieben Jahre
(§ 47 Abs. 3 Satz 1 SächsLKrO) gewählt.

Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen (§ 44 Satz 2 SächsLKrO in Verbindung mit den Vorschriften des SächsKomWG). Jede(r) Wähler/-in hat eine Stimme. Gewählt ist der Bewerber/die Bewerberin, der/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen (absolute Mehrheit) auf sich vereint. Erzielt kein Bewerber/keine Bewerberin die absolute Mehrheit, ist ein weiterer Wahlgang erforderlich. Beim zweiten Wahlgang, der frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der ersten Wahl stattfindet, ist gewählt, wer die höchste gültige Stimmenzahl (relative Mehrheit) erhält. Sollte es zu einer Stimmengleichheit kommen, entscheidet das Los.

Wählbar zum Landrat/zur Landrätin sind nach § 45 Abs. 1 SächsLKrO Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das 27., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben, die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 7 BeamtStG§ 4 SächsBG) erfüllen und nicht nach § 45 Abs. 2 SächsLKrO von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Letzte Aktualisierung: 04.01.2022

Landkreis
 
Wahltag
 
Zweiter Wahlgang
(soweit erforderlich)
Bautzen / Budyšin 12.06.2022 03.07.2022
Erzgebirgskreis 12.06.2022 03.07.2022
Görlitz / Zhorjelc 12.06.2022 03.07.2022
Leipzig 12.06.2022 03.07.2022
Mittelsachsen 12.06.2022 03.07.2022
Nordsachsen 12.06.2022 03.07.2022
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 12.06.2022 03.07.2022
Vogtlandkreis 12.06.2022 03.07.2022
Zwickau 12.06.2022 03.07.2022

Quelle: Meldungen der Landratsämter.
Bezeichnung Landkreis / wokrjes im sorbischen Siedlungsgebiet gemäß SächsSorbG.
Im Landkreis Meißen fand bereits am 11. Oktober 2020 eine vorzeitige Neuwahl statt.

Ausgewählte Rechtsgrundlagen, die bei der Wahl eines Landrates relevant sind, finden Sie in der jeweils aktuellen Fassung unter nachfolgenden Links. Es erfolgt eine Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de.

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