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Repräsentative Wahlstatistik

Was ist die Repräsentative Wahlstatistik?

Die Repräsentative Wahlstatistik bietet die Möglichkeit einer wahlpolitischen und soziologischen Analyse der Wahlergebnisse. Ein spezifisches Bild der politischen Willensäußerung der Wahlberechtigten und Wähler wird abgebildet.

Auf der Grundlage einer Stichprobe werden Angaben über das Wahlverhalten (anonymisiert) erhoben. Zum Wahlverhalten zählen hierbei die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe der Bürgerinnen und Bürger nach Alter und Ge­schlecht. Die Stichprobenauswahl der einbezogenen Wahlbezirke basiert auf einem mathematischen Zufallsverfahren.

Welche Daten werden erhoben?

Als Grundlage für die Ergebnisermittlung dienen die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel.

Als Grundlage für die Ergebnisermittlung dienen sowohl die Wählerverzeichnisse als auch die abgegebenen amtlichen Stimmzettel.

Für die Analyse der Wahlbeteiligung nach Alter und Geschlecht werden erhoben:

  • Wahlberechtigte,
  • Wahlscheinvermerk,
  • Beteiligung an der Wahl,
  • Geschlecht sowie
  • höchstens zehn Geburtsjahresgruppen mit jeweils mindestens drei Geburtsjahrgängen bei der Bundestagswahl 2025: 
Geburtsgruppe Altersgruppe
2005 - 2007 18 bis unter 20 Jahre
2001 - 2004 21 bis unter 24 Jahre
1996 - 2000 25 bis unter 29 Jahre
1991 - 1995 30 bis unter 34 Jahre
1986 - 1990 35 bis unter 39 Jahre
1981 - 1985 40 bis unter 44 Jahre
1976 - 1980 45 bis unter 49 Jahre
1966 - 1975 50 bis unter 59 Jahre
1956 - 1965 60 bis unter 69 Jahre
1955 und früher 70 Jahre und älter

Für die Untersuchung der Stimmabgaben und ungültigen Stimmen werden registiert:

  • abgegebene Stimme,
  • ungültige Stimme,
  • Ungültigkeitsgrund,
  • Geschlecht sowie
  • höchstens sechs Geburtsjahresgruppen mit jeweils mindestens sieben Geburtsjahrgängen, bei der Bundestagswahl 2025:
 
Geburtsgruppe Altersgruppe
2001 - 2007 18 bis unter 24 Jahre
1991 - 2000 25 bis unter 34 Jahre
1981 - 1990 35 bis unter 44 Jahre
1966 - 1980 45 bis unter 59 Jahre
1956 - 1965 60 bis unter 69 Jahre
1955 und früher 70 Jahre und älter

Beachtung des Wahlgeheimnisses

Das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt, indem:

  • die Urnenwahlbezirke, in denen die Repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird, mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen.
  • die Geburtsjahrgänge zu so großen Gruppen zusammengefasst werden, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner möglich ist.
  • die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel nicht zusammengeführt werden.
  • die Auszählung der Stimmzettel im Wahllokal zunächst ohne statistische Auswertung erfolgt. Diese wird erst im Nachgang unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses ohne Nutzung der Wählerver­zeichnisse im Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen durchgeführt.
  • wahlstatistische Erhebungen nur von Gemeinden ausgeführt werden, bei denen entsprechend der lan­desgesetzlichen Vorgabe eine Trennung der kommunalen Statistikstelle von anderen Verwaltungsstellen sicher­gestellt und das Statistikgeheimnis durch Organisation und Verfahren gewährleistet ist.
  • die Ergebnisse der Repräsentativen Wahlstatistik nur für den Freistaat Sachsen und nicht für ein­zelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.
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