Kandidatenportal
Einreichung von Wahlvorschlägen zur Bundestagswahl 2025
Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag dürfen die Wahlen der Vertreterinnen und Vertreter für die Vertretersammlungen frühestens 29 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Bundestages stattfinden, für die Bundestageswahl 2025 damit seit dem 27. März 2024. Die Wahlen für die Bewerberinnen und Bewerber selbst dürfen frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode durchgeführt werden, somit seit dem 27. Juni 2024 (§ 21 Absatz 3 Satz 4 Bundeswahlgesetz).
Nach Aufstellung der Landesliste erhalten Wahlvorschlagsträger, die im Freistaat Sachsen an der Bundestageswahl teilnehmen wollen, auf schriftliche (auch elektronische) Anforderung hin das Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Landesliste) – Anlage 21 zu § 39 Absatz 3 – personalisiert als ausfüllbares PDF-Formular durch den Landeswahlleiter des Freistaates Sachsen ausgehändigt. Druckexemplare können ebenfalls bereitgestellt werden.
Die weiteren Vordrucke für die Einreichung eines Wahlvorschlages (Anlagen 16, 20, 22, 23 und 24 zur BWO) stehen den Wahlvorschlagsträgern im Kandidatenportal der Bundeswahlleiterin zur Verfügung. In diesem Portal können Wahlvorschlagsträger die Vordrucke bequem online ausfüllen, verwalten, herunterladen und ausdrucken. Eine Zugangskennung für das Kandidatenportal der Bundeswahlleiterin erhalten Wahlvorschlagsträger mit der Anforderung von Vordrucken für die Einreichung von Wahlvorschlägen von der zuständigen Landeswahlleitung.
Darauf hinzuweisen ist, dass es nicht möglich ist, die Unterlagen für eine Landesliste elektronisch über das Kandidatenportal bei der zuständigen Landeswahlleitung einzureichen.
Der Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn alle erforderlichen Unterlagen ausgefüllt, ausgedruckt, von den Verantwortlichen persönlich und handschriftlich unterzeichnet und im Original bis (Stand jetzt) Montag, 21. Juli 2025 (= 69. Tag vor der Wahl), bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Landeswahlleitung vorliegen.