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Repräsentative Wahlstatistik

Was ist die Repräsentative Wahlstatistik?

Die Repräsentative Wahlstatistik bietet die Möglichkeit einer wahlpolitischen und soziologischen Analyse der Wahlergebnisse. Ein spezifisches Bild der politischen Willensäußerung der Wahlberechtigten und Wähler wird abgebildet.

Auf der Grundlage einer Stichprobe werden Angaben über das Wahlverhalten (anonymisiert) erhoben. Zum Wahlverhalten zählen hierbei die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe der Bürgerinnen und Bürger nach Alter und Ge­schlecht. Die Stichprobenauswahl der einbezogenen Wahlbezirke basiert auf einem mathematischen Zufallsverfahren.

Welche Daten werden erhoben?

Als Grundlage für die Ergebnisermittlung dienen die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel.

Für die Analyse der Wahlbeteiligung nach Alter und Geschlecht werden erhoben:

  • Wahlberechtigte,
  • Wahlscheinvermerk,
  • Beteiligung an der Wahl,
  • Geschlecht sowie
  • höchstens zehn Geburtsjahresgruppen mit jeweils mindestens drei Geburtsjahrgängen bei der Europawahl 2024: 
Geburtsgruppe Altersgruppe
2004 - 2008 16 bis unter 21 Jahre
2000 - 2003 21 bis unter 25 Jahre
1995 - 1999 25 bis unter 30 Jahre
1990 - 1994 30 bis unter 35 Jahre
1985 - 1989 35 bis unter 40 Jahre
1980 - 1984 40 bis unter 45 Jahre
1975 - 1979 45 bis unter 50 Jahre
1965 - 1974 50 bis unter 60 Jahre
1955 - 1964 60 bis unter 70 Jahre
1954 und früher 70 Jahre und älter

Für die Untersuchung der Stimmabgaben und ungültigen Stimmen werden registriert:

  • abgegebene Stimme,
  • ungültige Stimme,
  • Ungültigkeitsgrund,
  • Geschlecht sowie
  • höchstens sechs Geburtsjahresgruppen mit jeweils mindestens sieben Geburtsjahrgängen, bei der Europawahl 2024:
 
Geburtsgruppe Altersgruppe
2000 - 2008 16 bis unter 25 Jahre
1990 - 1999 25 bis unter 35 Jahre
1980 - 1989 35 bis unter 45 Jahre
1965 - 1979 45 bis unter 60 Jahre
1955 - 1964 60 bis unter 70 Jahre
1954 und früher 70 Jahre und älter

Beachtung des Wahlgeheimnisses

Das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt, indem:

  • die Urnenwahlbezirke, in denen die Repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird, mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen.
  • die Geburtsjahrgänge zu so großen Gruppen zusammengefasst werden, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner möglich ist.
  • die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel nicht zusammengeführt werden.
  • die Auszählung der Stimmzettel im Wahllokal zunächst ohne statistische Auswertung erfolgt. Diese wird erst im Nachgang unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses ohne Nutzung der Wählerver­zeichnisse im Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen durchgeführt.
  • wahlstatistische Erhebungen nur von Gemeinden ausgeführt werden, bei denen entsprechend der lan­desgesetzlichen Vorgabe eine Trennung der kommunalen Statistikstelle von anderen Verwaltungsstellen sicher­gestellt und das Statistikgeheimnis durch Organisation und Verfahren gewährleistet ist.
  • die Ergebnisse der Repräsentativen Wahlstatistik nur für den Freistaat Sachsen und nicht für ein­zelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.
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